Auftrag von Bund und Kanton

1993 trat das erste Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten in Kraft (Opferhilfegesetz, OHG), 2007 wurde es revidiert (in Kraft seit 1. Januar 2009).

Das Opferhilfegesetz verpflichtet die Kantone, Beratungsstellen einzurichten, welche den Opfern von Straftaten medizinische, psychologische, soziale, materielle und juristische Hilfe leisten und vermitteln sowie über Hilfe an Opfer informieren. Der Kanton Thurgau hat dafür eine Leistungsvereinbarung mit der BENEFO abgeschlossen. Die Hilfe steht auch Angehörigen und Bezugspersonen zu, unabhängig davon, ob Strafanzeige erstattet wurde oder wie lange die Tat zurück liegt.

Opferhilfegesetz