Gewalt darf nicht sein!

Wenn Kinder Gewalt erleben, ist das für ihre gesunde Entwicklung besonders einschneidend.

Das Opferhilfegesetz wurde geschaffen, um Menschen, die eine Straftat erlebt haben, zu unterstützen. Man unterscheidet hier zwischen

körperlicher Gewalt, sexueller Gewalt und psychischer Gewalt.

Straftaten können über eine längere Zeit immer wieder vorkommen oder sie können ein einmaliges Erlebnis sein.

Zu unterscheiden sind Straftaten im Sinne des Strafgesetzbuches und Kindsmisshandlungen nach Zivilgesetzbuch. Die Fachstelle Opferhilfe Thurgau steht für beide Bereiche offen.

Wenn wir von Kindern und Jugendlichen sprechen, meinen wir Menschen, die noch nicht 18-jährig, also nach dem Gesetz noch nicht volljährig, sind.