Kenntnis über ein Strafverfahren?

Wir machen die Erfahrung, dass Mandatsträger oft nirgend woher erfahren, wenn eine ihrer verbeiständeten Personen als Opfer in Strafverfahren involviert sind. Insbesondere wenn Eltern beschuldigt sind, stellt sich hier die Frage, wer die Interessen des Kindes im Strafverfahren vertritt. Wenn Gewalterfahrungen zur Sprache kommen, kann es folglich Sinn machen zu klären, ob ein Strafverfahren hängig ist.

Weiter stellt die Staatsanwaltschaft möglicherweise den Strafantrag ("grünes Formular") der Beiständin/dem Beistand zu. Dieses Formular samt Deklaration von Zivilansprüchen (oder Verzicht darauf) ohne Rücksprache mit der allenfalls noch minderjährigen betroffenen Person auszufüllen, entspricht nicht dem Sinn des Opferhilfegesetzes. Finanzielle Opferansprüche basieren auf der Betroffenheit des Opfers und nicht primär auf dem Schweregrad der Verletzung.

Opferberatungsstellen können Sie darin unterstützen, keine Fristen zu verpassen und die Rechte der Opfer zu gewährleisten.