Strafgesetz und Zivilgesetz

Das Strafgesetz hat zum Ziel, Täterpersonen zu verfolgen und nach Möglichkeit zu bestrafen. Dafür sind Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig.

Das Zivilgesetz hat zum Ziel, das Wohl von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen, sofern die Eltern das nicht tun. Dafür sind die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) zuständig.

Je nach Situation, Erlebnis und auch Wunsch eines oder einer Jugendlichen soll der eine oder andere Weg gegangen werden, manchmal auch beide. Wir informieren und beraten Betroffene und Bezugspersonen über die möglichen Vorgehensweisen.