Wenn Sie Opfer im Sinne des Opferhilfegesetzes geworden sind....

können wir Ihnen folgende Unterstützung anbieten: 

  • Aufzeigen von Wegen zur Verarbeitung von Gewalterfahrungen. Es spielt keine Rolle, ob die Erfahrung neu ist oder schon länger zurück liegt.
  • Sie lernen sich vor künftiger Gewalt schützen.
  • Sie können entscheiden, ob Sie Strafanzeige erstatten möchten.
  • Sie sind informiert, wie ein Strafverfahren abläuft und wie es ausgehen kann.
  • Sie kennen Ihre besonderen Rechte als Opfer im Strafverfahren.
  • Auf Wunsch begleiten wir Sie zu polizeilichen Befragungen.
  • Sie kennen die Fristen, die nicht verpasst werden sollten.
  • Wir prüfen mit Ihnen Ihren Anspruch auf Versicherungsleistungen.
  • In bestimmten Fällen können wir finanzielle Hilfe leisten.

Je nach Situation vermitteln wir Ihnen auch Fachpersonen aus dem juristischen, psychotherapeutischen oder medizinischen Bereich. Wir geben Ihnen Information zu Notunterkünften und anderen Beratungsstellen. 

Die Beratungen durch unsere Fachstelle finden nach telefonischer Vereinbarung bei uns in Frauenfeld statt.
Möglich sind auch Telefon- oder E-Mail-Beratungen.