Vernetzung kann entlasten

  • Sie sind im betreuerischen, therapeutischen, schulischen oder medizinischen Bereich tätig, vielleicht  im Kindes- und Erwachsenenschutz?
  • Sie haben Kenntnis von einer Gewaltsituation und möchten das weitere Vorgehen mit jemandem besprechen, der über spezifische Kenntnisse verfügt?
  • Sie sind unschlüssig, wie Sie die Informationen eines Kindes oder einer erwachsenen Person einordnen sollen?
  • Sie möchten verantwortungsvoll vorgehen und nicht im Alleingang entscheiden?
  • Sie möchten vielleicht eine betroffene Person an uns vermitteln? 

Es gibt nie ein „zu früh“ für einen ersten Kontakt. Auch hier gilt selbstverständlich unsere Schweigepflicht. Trotzdem können Sie uns eine Situation auf Wunsch auch anonymisiert schildern. Anders als andere Stellen haben wir als Opferberatungsstelle explizit keine Anzeigepflicht, wenn wir von Straftaten erfahren.